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Corona-Schutz in unserer Kirchengemeinde ab dem 3. April

Mit dem Wegfall der Übergangsregelung in NRW zur Coronaschutzverordnung ergeben sich auch Änderungen für unsere Kirchengemeinde:

Gottesdienste:

  • Es gibt keine Zugangsbeschränkungen und keine Zugangskontrollen mehr. Es gilt also nicht mehr 2G.
  • Die Abstandsregeln fallen weg, allerdings sind die Stühle im Großen Saal des Gemeindehauses auf Abstand gestellt und das soll auch so bleiben.
  • Der Kirchenvorstand hat einstimmig votiert, dass die Maskenpflicht im Gottesdienst bestehen bleiben soll. Dies ist angesichts der hohen Inzidenzzahlen verantwortungsvoll.
  • Damit bleibt natürlich auch die Maskenpflicht beim Singen bestehen.

Weitere Veranstaltungen:

  • Bei allen weiteren Veranstaltungen (außer Proben kirchenmusikalischer Gruppen) gilt 3G (geimpft, genesen oder getestet).
  • Es gibt keine Abstandsregeln mehr.
  • Es besteht weiterhin Maskenpflicht.

Wir bitten diese Regeln zu beachten und hoffen auf sinkende Infektionszahlen.

Peter Thimm