Corona-Schutz in unserer Kirchengemeinde ab dem 3. April
Mit dem Wegfall der Übergangsregelung in NRW zur Coronaschutzverordnung ergeben sich auch Änderungen für unsere Kirchengemeinde:
Gottesdienste:
- Es gibt keine Zugangsbeschränkungen und keine Zugangskontrollen mehr. Es gilt also nicht mehr 2G.
- Die Abstandsregeln fallen weg, allerdings sind die Stühle im Großen Saal des Gemeindehauses auf Abstand gestellt und das soll auch so bleiben.
- Der Kirchenvorstand hat einstimmig votiert, dass die Maskenpflicht im Gottesdienst bestehen bleiben soll. Dies ist angesichts der hohen Inzidenzzahlen verantwortungsvoll.
- Damit bleibt natürlich auch die Maskenpflicht beim Singen bestehen.
Weitere Veranstaltungen:
- Bei allen weiteren Veranstaltungen (außer Proben kirchenmusikalischer Gruppen) gilt 3G (geimpft, genesen oder getestet).
- Es gibt keine Abstandsregeln mehr.
- Es besteht weiterhin Maskenpflicht.
Wir bitten diese Regeln zu beachten und hoffen auf sinkende Infektionszahlen.
Peter Thimm